Wichtig ist hierbei, dass nur das Gesamtsystem aus Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher gefördert wird. Die drei Komponenten müssen hierbei zusammen und als Neuware erworben werden. Eine Teilbezuschussung einzelner Komponenten ist nicht vorgesehen.
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal, oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit
- 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal kann ein Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben erhalten werden. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten jedoch die Gesamtkosten Ihres Vorhabens / Ihres Gesamtpakets den Zuschussbetrag, erhalten Sie keine Förderung. Gerne stehen wir Ihnen als Ratgeber zur Verfügung.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist laut KfW leider nicht möglich.