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RATGEBER

KFW-FÖRDERUNG SOLARSTROM FÜR ELEKTROAUTOS

FÖRDERUNG (442) E-MOBILITÄT UND PHOTOVOLTAIK/SOLAR MIT SEKTORENKOPPLUNG

Ab dem 26.9.2023 hat das Verkehrsministerium ein wegweisendes Förderprogramm eingeführt. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art, das erneuerbare Energien umfassend unterstützt und die Notwendigkeit einer Sektorenkopplung von Mobilität, Energieerzeugung, Speicherung und häuslichem Laden vorantreibt. Aus unserer Sicht ist dies ein begrüßenswerter und längst überfälliger Schritt, der den richtigen Anreiz setzt. Das Förderprogramm 442 trägt den Namen „Solarstrom für Elektroautos“.

Das Förderprogramm 442 bietet eine Subvention von bis zu 10.200 Euro. Ab dem 26.09.2023 können Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. WICHTIG: Die Förderung gilt nur für den Kauf des Gesamtsystems, bestehend aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Diese drei Komponenten müssen zusammen erworben werden. Das Elektroauto ist hierbei ein essenzieller Faktor und gilt als Voraussetzung für die Förderung.

IN 3 SCHRITTEN ZUM ZUSCHUSS

FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Bevor Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, müssen Sie den Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ stellen. Dieses wird Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung stehen.

DAS VORHABEN UMSETZEN

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die PV-Anlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen. Voraussetzung ist die Zusage durch die KfW.

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