DEFINITION DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz, das die energetischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude in Deutschland festlegt. Es vereint die bislang separaten Gesetze EnEV (Energieeinsparverordnung), EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und EnEG (Energieeinspargesetz) in einem einzigen Gesetz. Das GEG zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben.